22Mai2009
Uni-Anwältin regt Finanzierung von Videoüberwachung durch Studiengebühren an – uFaFo fordert Distanzierung
von ufafo.ms in Studiengebühren, Überwachung
Am 8. Mai 2009 hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: an den Hochschulen darf es keine Speicherung von Überwachungsaufnahmen von Studierenden geben. Das unabhängige Fachschaften Forum begrüßt, dass der „universitären Vorratsdatenspeicherung“ nun eindeutige Grenzen gesetzt sind, fordert aber gleichzeitig, dass auch die verbleibenden Überwachungsanlagen auf dem Gelände der Universität Münster abgebaut werden müssen.
Videoüberwachung löst Probleme nicht
Videoüberwachung löst nicht die Probleme, die sie vorgibt zu beseitigen. Statt dessen beschneidet sie das Recht der Studierenden auf informationelle Selbstbestimmung und trübt das Verhältnis zwischen Studierenden und Hochschule. Sicherlich wird in universitären Bibliotheken auch Literatur entwendet. Der Schaden, der durch derartige seltene studentische Verhaltensweisen entsteht, rechtfertigt Videoüberwachung jedoch nicht. Hier müssen geeignetere Verfahren der Kommunikation zwischen Universität und Studierenden gewollt sein und gefunden werden. Wege, welche die Studierenden positiv ansprechen, kein Misstrauen säen, nicht pauschal des Diebstahls verdächtigen und finanziell wesentlich tragbarer sind.
Erschreckende Äußerungen der Uni-Anwältin
Das uFaFo kritisiert die Äußerungen der Anwältin der Universität Münster. Diese meinte, dass die Speicherung von Daten unverzichtbar sei und ein Urteil helfen würde, die Methoden der Videoüberwachung zu professionalisieren. Diese Professionalisierung könne durch Studiengebühren zu finanzieren, so die Anwältin. Das uFaFo fordert die Universität Münster auf, sich klar von solchen Untrieben zu distanzieren und die Äußerungen ihrer Anwältin zu dementieren und richtig zu stellen. Flächendeckende Videoüberwachung als eine „Verbesserung der Lehre“ zu bezeichnen, wie es die Anwältin getan hat, ist blanker Hohn.
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