Auf Seite 23-25 findet ihr unseren Bericht aus dem manchmal ungemütlichen Hochschulpolitikbetrieb der Uni Münster: “Bezahlbarer Wohnraum & Co.”
Die vollständige Ausgabe findet ihr stets hier:
http://semesterspiegel.uni-muenster.de/
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Universität Münster
7 Kommentare zu Der neue Semesterspiegel (Ausgabe 401) ist da!
Jürgen K.
6. August 2012 um 15:06 Uhr
Finde ich spitze, dass ein als besonders kritisch und unabhängiges bekanntes Medium, wie der Semesterspiegel, euren Artikel so kommentarlos abdruckt! Strake Leistung
Und das obwohl der Artikel viele Fehler enthält, bzw. veraltet ist.
Gratulation and die, die das im Hintergrund gedeichselt haben.
Ich male mir gerade aus, was los wäre, wenn die Juso-HSG Artikel im Semesterspiegel abdrucken lassen würde. SKANDAL! SKANDAL!
Die Jusos würden das vielleicht sogar machen… wenn der Semesterspiegel nicht so unglaublich peinlich wäre.
Jürgen K.
7. August 2012 um 18:04 Uhr
Eine Frage hätte ich da noch:
Stimmt es, dass Jörg und Micha für ihren “Artikel” KEINE übliche Aufwandsentschädigung/ Honorar bekommen haben?
Das wäre ein sehr merkwürdiger Vorgang, findet ihr nicht? Bedeutet das also, dass die Redaktion euren Artikel nicht als normalen hochschulpolitischen Artikel ansieht? Welcher natürlich entschädigt/ entlohnt werden würde.
Allerdings kommt jetzt die nächste Frage:
Erstmal Glückwunsch an die Redaktion! Sie hat zweifelsohne recht
Als was sieht die Redaktion euren Artikel dann?? Als ufafo-Werbung, für die es natürlich kein Geld gibt? Warum wurde euer Artikel überhaupt abgedruckt??
Micha
16. August 2012 um 10:05 Uhr
Hallo Jürgen,
wir haben kein Honorar für den Artikel erhalten. Aber uns gehts auch nicht um Geld, sondern um Lösungen für die Studierendenschaft. Für alle weiteren Fragen hierzu wende dich am Besten direkt an den den Semesterspiegel: semesterspiegel[auf]uni-muenster.de
Allen Studierenden der Uni Münster steht frei, dem Semesterspiegel Artikel zuzusenden und ich würde mich freuen, wenn auch die angehörigen anderer Listen das öfter nutzen würden. Warum sollte das der Juso-HSG zu peinlich sein? Weil der Semesterspiegel über deren Unterschriftenfälschungsaffäre berichtete?
Andreas
16. August 2012 um 15:08 Uhr
Lieber Jürgen K.,
wir entscheiden nicht nach Gutdünken über das Abdrucken von Artikeln, sondern auf Grundlage eines vom Stupa beschlossenem Pressestatuts.
Dort heißt es “Beiträge werden grundsätzlich abgelehnt, wenn deren Inhalt rassistisch, diskriminierend oder strafrechtlich verfolgbar ist.” Das konnten wir bei diesem Artikel nicht sehen.
Die beiden haben kein Geld bekommen, da es im Statut heißt “Kein Honorar wird gezahlt, wenn freie MitarbeiterInnen/Mitarbeiter Mitglieder des AStA oder des Vorstandes der Ausländischen Studierendenvertretung sind oder wenn eingereichte Beiträge für hochschulpolitische Listen werben.”
Letztgenanntes ist der Fall. Daher wurde kein Geld gezahlt.
Das HGG hat uns (zu Recht!) darauf aufmerksam gemacht, dass wir Artikel, die von hochschulpolitischen Listen eingereicht werden, kenntlich machen müssen. Das taten wir. Wenn Artikel, die grundsätzlich von hochschulpolitischen Listen eingereicht werden, konsequent abgelehnt werden sollten, müsste das im Statut festgeschrieben werden. Das ist es aber nicht. Daher haben wir diesen Artikel abgedruckt.
Ich hoffe, dir unsere Entscheidung nachvollziehbar gemacht zu haben.
Jürgen K.
18. August 2012 um 00:02 Uhr
Danke für deine deutlichen Worte, Andreas!
Wenn ich dich richtigen verstanden habe, dann wirbt also das ufafo (weit weg vom Wahlkampf) im Semstersiegel.
Du findest das rechtmäßig.
Das ufafo freut sich.
Ich finde das ist ein Skandal.
Micha
20. August 2012 um 13:55 Uhr
@ Jürgen: Du vermutest, das es jemand (wer & warum eigentlich?) als “SKANDAL” empfinden könnte, wenn die Juso-HSG Beiträge für den Semesterspiegel schreiben würde, empfindest es dann aber selbst als “Skandal”, dass wir dort über unsere Arbeit berichten…
Die Studierenden haben ein Recht darauf zu erfahren, was in der verfassten Studierendenschaft passiert, auch außerhalb des Wahlkampfs. Ich würde mich freuen, wenn auch die bezahlten StudierendenvertreterInnen mehr von ihrer Arbeit und deren Ergebnissen berichten würden.
Robert K. vom Herausgeber_innengremium
26. Oktober 2012 um 14:52 Uhr
Ich bin nur völlig zufällig auf diese Seite hier geraten, als ich nach dem Pressestatut gegoogelt habe, da dieses nicht mehr auf der Semesterspiegel-Homepage ist, dafür aber auf der ach-so-intransparenten StuPa-Homepage
Dort steht auch etwas ganz anderes steht, als Andres hier kundtut…
Das Pressestatut sagt ganz klar, dass jeglicher Artikel im Konsens oder mit ¾ Mehrheit der Redaktionsmitglieder abgelehnt werden kann:
§ 3 (4) „(…) Die Redaktion stellt die einzelnen Ausgaben des Semesterspiegels auf Redaktionssitzungen zusammen. Über die Ablehnung von Beiträgen beschließt die Redaktion nach Möglichkeit im Konsens, ansonsten mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Redaktionsmitglieder. Die Ablehnung eines Beitrags ist der betreffenden Autorin/dem betreffenden Autoren stets mitzuteilen, auf Wunsch ist die Ablehnung auch zu begründen.“
bzw. unter § 6 freie MitarbeiterInnen:
„Freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter reichen ihre Beiträge für die Zeitung bei der Redaktion ein, diese entscheidet über Aufnahme in den Semesterspiegel oder die Ablehung eines Beitrags. (…Honorar…) Kein Honorar wird gezahlt, wenn freie MitarbeiterInnen/Mitarbeiter Mitglieder des AStA oder des Vorstandes der Ausländischen Studierendenvertretung sind oder wenn eingereichte Beiträge für hochschulpolitische Listen werben.“
Wie jede nur halbwegs seriöse Zeitschrift, kann also auch der Semesterspiegel Beträge einfach ablehnen, wenn sie bspw. thematisch nicht passen, schlecht recherchiert sind, langweilig, Unwahrheiten enthalten, eine unangemessene Sprache verwenden, auf niedrigem Niveau sind, keine Relevanz haben, unausgewogen/einseitig sind, Quellen fraglich sind, sie Schmähungen enthalten, tendenziös sind, bei Konflikten nur eine der Positionen darstellen, zu unangemessenen Zeitpunkten für Parteien werben, Autor_innen zweifelhaft sind uvm., also kurz: wenn sie grundlegende journalistische Standards nicht einhalten.
Dazu ist eine Redaktion da, die die Kompetenzen haben sollte, dies abzuschätzen, sowie die Konsens- und 3/4-Regelung.
Diese journalistisch-ethischen Grundregeln sind jeglicher Literatur zum Pressekodex oder zu journalistischem bzw. redaktionellem Arbeiten zu entnehmen (insbes. Pressekodex d. Deutschen Presserats von 1973) und sollen allen journalistisch und redaktionell tätigen Personen zumindest in Grundzügen bekannt sein. Auch wenn man noch nie davon gehört hat, sind dies eigentlich Regeln der Sorgfalt und Fairness, die der gesunde Menschenverstand offenlegt.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die nirgendwo im Statut festgehalten sein muss, dass sich der SSp dem Pressekodex verpflichtet fühlt!
Ohne wenn und aber, Konsens oder Abstimmung werde rassistische, anderweitig diskriminierende oder strafrechtlich verfolgbare Beiträge abgelehnt:
§ 3 (4)
„(…) Beiträge werden grundsätzlich abgelehnt, wenn deren Inhalt rassistisch, diskriminierend oder strafrechtlich verfolgbar ist,“
So eine Floskel ist im Redaktionstatut fast jeder Zeitschrift und heißt offensichtlich längst nicht, dass nur solche Artikel abgelehnt werden, die dies enthalten und sonst jegliches Bla und Blub auf unterstem Niveau genommen wird.
SSp Statut siehe http://www.stupa.ms/grundlagen/164-studierendenschaft-der-uni-muenster-/1673-pressestatut-der-studierendenschaft
Des weiteren werden Beiträge grundsätzlich abgelehnt, wenn sie bereits vorher veröffentlicht waren oder Rechte Dritter verletzt werden, sprich Zitate müssen kenntlich gemacht werden und Rechte an Bildern besessen werden. (Vgl. http://semesterspiegel.uni-muenster.de/mitmachen/ )
Was hier beim Lesen des Pressestatuts schiefgegangen ist, ist mir völlig rätselhaft, genauso wie ich mir auch unabhängig eines formalen Pressestatuts die Annahme nicht erklären kann, dass eine Redaktion Beiträge nicht ablehnen dürfen soll egal wie schlecht und propagandistisch etc. sie sind. Wozu soll eine Redaktion denn sonst da sein?
Ich mische mich wirklich ungern in solche Kommentarschlachten ein, aber bevor Falsches über die vom HGG und StuPa festgelegten Richtlinien und journalistisches Arbeiten allgemein stehen bleibt, möchte ich das HGG vor der impliziten Annahme schützen, das Pressestatut nicht richtig gelesen und verstanden zu haben und die hier vorgetragene Ablehungsregel für Beiträge zu akzeptieren.
Dies haben wir auch Ende August mit der Redaktion geklärt, der Beitrag von Andreas hier kam vorher.
Ansonsten ist das von Andreas Gesagte zum Artikel des UFaFo zur Wohnungsnot richtig.
Auch wenn das ein oder andere dem Faktencheck vielleicht nicht ganz standhält, sahen auch wir vom HGG keine Bedenken bezüglich des Beitrags außer eben der Listenwerbung, wodurch lediglich das Honorar ausblieb. Wir teilen also nicht durchweg die Meinung von Jürgen K zum Artikel.
Bei anderen Beiträgen wurde dagegen gegen sämtliche Mindeststandard journalistischer Arbeit verstoßen. Aber um diese geht es hier ja gerade nicht.
Ich hoffe, damit sind alle Missverständnisse geklärt.
Robert K.